Informationen zur Authentifizierung an Mercedes-Benz Ladestationen.

Bei der Ad-hoc-Kartenzahlung werden Visa, Mastercard, Maestro, VPay sowie Girocard akzeptiert.

1. Um den Ladevorgang an einer Mercedes-Benz Ladestation mit Ihrer Kredit- oder Debitkarte zu starten, wählen Sie auf dem Bildschirm der Ladestation die Option "Kartenzahlung".

2. Folgen Sie den Anweisungen des Zahlungsterminals.

3. Sobald die Zahlung autorisiert ist, können Sie mit den Tasten unterhalb des Bildschirms an der Ladestation den Ladestecker auswählen und in das Fahrzeug stecken.

4. Vergewissern Sie sich, dass der Stecker richtig eingesteckt und verriegelt ist.

5. Auf dem Bildschirm der Ladestation sehen Sie nun den aktiven Ladevorgang. Wenn Sie den Ladevorgang abbrechen möchten, wählen Sie die Funktion "Stopp". Wenn Sie den Bildschirm sperren und dann wieder entsperren möchten, müssen Sie Ihre Karte erneut vorlegen.

6. Sobald der Ladevorgang beendet ist, können Sie das Ladegerät vom Fahrzeug trennen.

7. Sie können die Quittung für Ihre Zahlung einsehen, indem Sie die Funktion "Quittung" auf dem Bildschirm der Ladestation und online auswählen (https://hyc.cash/). Anweisungen zum Anzeigen der Quittung finden Sie auf dem Bildschirm der Ladestation, nachdem der Ladevorgang abgeschlossen ist.

1. Um sich mit Ihrer Ladekarte an einer Mercedes-Benz Ladestation zu authentifizieren, halten Sie die Ladekarte an das Kartenlesegerät unter dem Bildschirm der Ladestation.

2. Ihre Karte wird dann überprüft.

3. Nach erfolgreicher Authentifizierung können Sie mit den Schaltflächen unterhalb des Bildschirms an der Ladestation den Ladestecker auswählen und den Ladestecker in das Fahrzeug stecken.

4. Vergewissern Sie sich, dass der Stecker richtig eingesteckt und verriegelt ist.

5. Auf dem Bildschirm der Ladestation sehen Sie nun den aktiven Ladevorgang. Wenn Sie den Ladevorgang abbrechen möchten, wählen Sie die Funktion "Stopp". Wenn Sie den Bildschirm sperren und dann wieder entsperren möchten, müssen Sie Ihre Karte erneut vorlegen.

6. Nach Beendigung des Ladevorgangs können Sie den Ladestecker von Ihrem Fahrzeug abziehen.

1. Öffnen Sie die App Ihres bevorzugten E-Mobilitätsanbieters (z. B. Mercedes me) auf Ihrem Smartphone.

2. Sie können entweder mit der Scan-Funktion der App den QR-Code des Bildschirms an der Mercedes-Benz Ladestation scannen oder auf der Karte in der App die Mercedes-Benz Ladestation auswählen, die Ihrem aktuellen Standort entspricht.

3. Wählen Sie dann den Ladepunkt aus, an dem Sie Ihr Fahrzeug laden möchten.

4. Starten Sie den Ladevorgang und folgen Sie den Anweisungen in der App.

5. Verwenden Sie die Tasten unter dem Bildschirm der Ladestation, um den Ladestecker auszuwählen und das Ladegerät an das Fahrzeug anzuschließen.

6. Vergewissern Sie sich, dass der Stecker richtig eingesteckt und verriegelt ist.

7. Auf dem Bildschirm der Ladestation sehen Sie nun den aktiven Ladevorgang. Wenn Sie den Ladevorgang abbrechen möchten, wählen Sie die Funktion "Stopp". Wenn Sie den Bildschirm sperren und dann wieder entsperren möchten, müssen Sie Ihre Karte erneut vorlegen.

8. Nach Beendigung des Ladevorgangs können Sie den Ladestecker von Ihrem Fahrzeug abziehen.

1. Schließen Sie das Ladekabel an Ihr Fahrzeug an.

2. Vergewissern Sie sich, dass der Stecker richtig eingesteckt und verriegelt ist.

3. Der Ladevorgang wird automatisch gestartet.

4. Auf dem Bildschirm der Ladestation können Sie den Ladevorgang verfolgen. Wenn Sie den Ladevorgang abbrechen möchten, wählen Sie die Funktion "Stopp". Mit Plug & Charge bietet Mercedes-Benz einen einfachen, sicheren und reibungslosen Autorisierungsprozess mit hoher Datensicherheit.

Voraussetzungen für die Funktionalität von Plug & Charge:

1. Ein Plug & Charge-fähiges Fahrzeug.

2. Aktivierung von Plug & Charge in der Haupteinheit Ihres Fahrzeugs.

3. Ein Ladetarif, der Plug & Charge mit Ihrem Elektromobilitätsanbieter unterstützt.

Kundenbetreuung.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Probleme beim Ladevorgang haben, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:+ 49 800 1000 135.

Informationen zum Datenschutz.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns eine hohe Priorität. Die folgenden Datenschutzhinweise geben Ihnen einen detaillierten Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten und über den Umgang mit diesen Daten. Darüber hinaus möchten wir Sie über Ihre Rechte in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Charging Hubs über eine Videoüberwachungsanlage verfügen, die ausschließlich den Bereich der Parkplätze an den Ladestationen abdeckt.

Für wen gelten diese Datenschutzinformationen?

Diese Datenschutzhinweise gelten für alle Nutzer unserer Ladepunkte ohne individuellen Nutzungsvertrag (Ad-hoc-Ladung/Einmalzahlung) zwischen Ihnen und der Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH (im Folgenden "MB HPC Europe", "wir" oder "uns") als Betreiber der Ladestation.

Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich?

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist: Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH
Siemensstraße 70469 7 70469 Stuttgart Deutschland E-Mail: info-charging@mercedes-benz.com An wen kann ich mich datenschutzrechtlich wenden?

Die Kontaktdaten des Konzernbeauftragten für den Datenschutz lauten wie folgt:

Mercedes-Benz Group AG
Konzernbeauftragter für den Datenschutz
HPC W079
70546 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: data.protection@mercedes-benz.com

Woher kommen meine Daten und welche Daten werden verarbeitet?

Wir verarbeiten die folgenden personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen erhalten haben: Vorname, Nachname, private Telefonnummer, private E-Mail-Adresse, Kundennummer, Beginn und Ende des Ladevorgangs, Bestell- oder Vertragsnummer oder Terminal-ID, Daten zum Standort des Ladepunkts, Authentifizierungsdaten und weitere Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung (z. B. Kundendienstanfragen oder Antworten auf Kundenzufriedenheitsumfragen).

Zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet und was ist die Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die Erfüllung des Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die konkreten Zwecke der Datenverarbeitung richten sich nach dem jeweiligen Inhalt des Vertrages. Einzelheiten dazu finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses oder des berechtigten Interesses eines Dritten, sofern nicht Ihre eigenen berechtigten Interessen überwiegen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dazu gehören folgende Verarbeitungszwecke: • Betrugsprävention • Verarbeitung personenbezogener Daten zur Feststellung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung von Rechtsstreitigkeiten • Verhütung und Ermittlung von Straftaten
• Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Direktwerbung • Sicherstellung von IT-Sicherheits-und IT-Verfahren • Geschäftsverwaltung und Risikobewertung bei der Mercedes-Benz Group AG-Erhebung (Artikel 6 ⦅xxsubsentence2⦆ ⦅xxsubsentence3⦆ DSGVO) (1 ) (f)

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung unseres Vertragsverhältnisses oder unserer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. In der Regel löschen wir Ihre Vertragsdaten drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder eine andere Rechtsgrundlage die Verarbeitung der Daten erlaubt.

Die Löschung der Videoaufnahmen erfolgt nach 72 Stunden, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat, wie z.B. Sachschäden vorliegen. In solchen Fällen können die Aufzeichnungen für die Dauer der Vollstreckung von Rechtsansprüchen aufbewahrt werden.

Werden meine Daten übertragen?

Wir verwenden Auftragsverarbeiter, um unsere Dienstleistungen zu erbringen. Zum Zwecke von Zahlungsdiensten, IT-Diensten übermitteln wir Ihre Daten an Auftragsverarbeiter (z. B. Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleister). Die Übermittlung Ihrer Daten an sie erfolgt unter strikter Einhaltung der Anforderungen der DSGVO. Die Auftragsverarbeiter dürfen die Daten nur für unsere Zwecke, nicht aber für eigene Zwecke verarbeiten und sind verpflichtet, die Standards der Mercedes-Benz Group einzuhalten.

Werden meine Daten in ein Drittland übermittelt?

Datenübertragungen in Länder außerhalb der EU oder des EWR (sogenannte Drittländer) erfolgen nur dann, wenn wir aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen dazu verpflichtet sind.

Wir sind Teil der international agierenden Mercedes-Benz Group. Für den Fall, dass eine IT-Unterstützung für die Videoüberwachung an den Charging Hubs erforderlich ist, gewähren wir ausnahmsweise Zugang zu einem im Vereinigten Königreich ansässigen Empfänger, d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Aus Sicht der EU verfügt das Vereinigte Königreich über ein angemessenes Schutzniveau für die Verarbeitung personenbezogener Daten, das den EU-Standards (sogenannter Angemessenheitsbeschluss) entspricht.

https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_de

Welche Rechte habe ich als Betroffener?

Als betroffene Person haben Sie die folgenden Rechte:

Art. 15 DSGVO: Recht auf Auskunft.
Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung.
Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung Ihrer Daten, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe für eine weitere Speicherung vor.
Art. 18 DSGVO: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Das bedeutet, dass Ihre Daten weiterhin gespeichert werden, aber nur unter eingeschränkten Bedingungen (z. B. mit Ihrer Einwilligung oder zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen) verarbeitet werden dürfen.
Art. 20 DSGVO: Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Verfügung gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Art. 21 DSGVO: RECHT AUF EINWAND: Falls wir Ihre Daten auf der Grundlage von berechtigten Interessen verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) oder zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO) und falls Gründe aufgrund Ihrer besonderen Situation gegen die Verarbeitung sprechen, haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung zu widersprechen.

Sie können Ihre Rechte an die folgenden Kontaktdaten richten: Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart, Deutschland, info-charging@mercedes-benz.com.

Für die Begründung, Erfüllung oder Abwicklung der Geschäftsbeziehung sowie für vorvertragliche Maßnahmen gibt es keine vollautomatisierten Einzelentscheidungen nach Art. 22 DSGVO.

Sie haben das Recht, sich beim Datenschutzbeauftragten oder einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder andere Gesetze verstößt (Art. 77 DSGVO).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ad-hoc-Laden an Ladestationen der Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH (Stand: Sept. 2024).

1. Geltungsbereich, Definitionen, Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH ("Anbieter") und dem Kunden ("Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1.2 Der Kunde handelt als Verbraucher, wenn der Zweck der bestellten Waren und Dienstleistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Mercedes-Benz Ladestationen ("AGB") und die allgemeinen Bedingungen, unter denen Elektrofahrzeuge an den Ladepunkten der Stationen geladen werden können.

2. Vertragsabschluss

2.1 Um einen Ladevorgang zu starten, wählt der Kunde zur Authentifizierung die Zahlungsart "Kartenzahlung" auf dem Bildschirm der Ladestation aus und folgt dann den Anweisungen des Zahlungsterminals. Nach erfolgreicher Autorisierung kann der Kunde den Ladevorgang über die Taste unterhalb des Bildschirms der Ladestation starten. Mit der Autorisierung des Kunden für einen Ladevorgang kommt ein Vertrag über den Ladevorgang zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.

2.2 Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden in einer englischen Übersetzung zur Verfügung. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

3. Ladevorgang; Verfügbarkeit

3.1 Es besteht weder ein Anspruch auf eine bestimmte Ladeleistung in kW/h noch auf eine vollständige oder anteilige Ladung der Batterie in einer bestimmten Zeitspanne.

3.2 Der Kunde erkennt die Verfügbarkeit einer Ladestation an dem Lichtbalken am Lichtmast. Blau steht für erfolgreiche Authentifizierung und begonnenen Ladevorgang, grün steht für verfügbar und frei nutzbar, rot steht für offline oder nicht nutzbar, orange steht für reserviert.

3.3 Der Ladevorgang endet mit dem Entriegeln des Ladekabels.

4. Entgelt für den Ladedienst

4.1 Als Gegenleistung für den Ladedienst und die geladene elektrische Leistung zahlt der Kunde einen Geldbetrag. Die Gebühr wird auf der Grundlage des Preises berechnet, der auf dem Bildschirm der Ladestation angezeigt wird, wenn der Ladevorgang eingeleitet wird. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort nach Vertragsabschluss fällig. Der Ladevorgang beginnt erst nach Bestätigung der Zahlungsmethode und Abschluss der jeweiligen Autorisierungsmodalitäten.

4.3 Die Zahlungsarten werden auf dem Kreditkartenterminal angegeben.

4.4 Die Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte kann entweder durch Einstecken der Karte oder durch kontaktlose Zahlung erfolgen. Der Kunde muss den Zahlungsvorgang durch Eingabe der persönlichen PIN und gegebenenfalls durch Ausfüllen zusätzlicher, vom Kreditkartenanbieter geforderter Autorisierungen abschließen.

4.5 Der Kunde kann eine Quittung anfordern, indem er die Funktion "Quittung" auf dem Bildschirm der Ladestation auswählt. Die weiteren Schritte, die für den Erhalt einer Quittung erforderlich sind, werden dann auf dem Bildschirm beschrieben und können mit der Angabe weiterer persönlicher Kontaktdaten wie einer E-Mail-Adresse verbunden sein.

5. Nutzung der Ladepunkte und Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hat die Mercedes-Benz Ladestation ordnungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. Er muss für eine ordnungsgemäße Kabelverbindung zwischen seinem Fahrzeug und dem Ladepunkt sorgen. Stellt ein Kunde Schäden oder Fehlermeldungen an einer Ladestation oder am Ladekabel fest, darf dieser Ladepunkt nicht mehr benutzt werden und die Nutzung muss sofort beendet werden. Der Schaden oder Fehler muss über die im Mercedes-Benz Charging Hub angegebene Hotline gemeldet werden.

5.2 Der Kunde darf einen Ladepunkt nur in dem Umfang nutzen, der typischerweise mit dem Laden eines BEV (Battery Electric Vehicle) oder PHEV (Plugin Hybrid Electric Vehicle) nach dem üblichen Verbrauchs- und Nutzungsverhalten eines Verbrauchers verbunden ist.

5.3 Aus Gründen der Netzstabilität und aufgrund des Einsatzes von Lastmanagement zum Zwecke des netzgebundenen Ladens kann es zu einer phasenweisen Drosselung der Ladekapazitäten kommen, wobei die Nennleistung der Ladepunkte vorübergehend unterschritten oder der Ladevorgang ganz unterbrochen werden kann. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Fortsetzung eines unterbrochenen Ladevorgangs zu verlangen.

6. Haftung

6.1 Der Anbieter ist von seiner Leistungspflicht befreit, solange und soweit Ladepunkte nicht zur Verfügung stehen oder die Stromversorgung der Ladepunkte gestört ist. Selbst wenn die Stromversorgung des Ladepunktes wiederhergestellt ist, kann der Anbieter die Wiederaufnahme des Ladevorgangs nicht gewährleisten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Fortsetzung eines unterbrochenen Ladevorgangs zu verlangen.

6.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Andernfalls ist Folgendes zu beachten. Im Übrigen haftet der Anbieter nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wie solcher, die der Betreibervertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Die Haftung ist im Falle von Tod oder Körperverletzung unbegrenzt. Die sich aus 6.1 und 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das Gleiche gilt, wenn der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Dienstleistung getroffen haben. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

6.4 Die Einschränkungen gemäß 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6.5 Verstößt der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist der Betreiber berechtigt, dem Kunden die Nutzung der Ladepunkte zu untersagen.

7. Rechtsnachfolge

Der Anbieter ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit mit Zustimmung des Kunden auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn begründete Bedenken gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen. Überträgt der Betreiber Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine Konzerngesellschaft, bedarf es abweichend von Satz 1 keiner Zustimmung. Dies gilt auch für wiederholte nachfolgende Rechtsfolgen.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Stuttgart, wenn der Kunde ein Unternehmen ist. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beschränkung der Rechtswahl und die Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Verbraucherschutzrechts, bleiben unberührt.